Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Dynamergy GmbH

Anbieter / Unternehmer: Dynamergy GmbH, Mönchrödener Straße 4, 96472 Rödental, Deutschland, E‑Mail: info@dynamergy.de

Stand: 13.02.2026 – Version 1.0

1. Geltungsbereich, Vertragsunterlagen, Verbraucherbegriff

Diese AGB gelten für Verträge zwischen Dynamergy und Verbrauchern (§ 13 BGB) über Planung, Lieferung, Montage/Elektroinstallation, Netzbetreiber‑Anmeldung, Inbetriebnahme sowie Dokumentation von PV‑Anlagen, Speichern, Wallboxen und EMS.

Rangfolge: Individuelles Angebot/ Auftragsbestätigung → Leistungsbeschreibung/Pläne → diese AGB → sonstige Unterlagen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Dynamergy stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsschluss, Angebotsbindung, elektronische Kommunikation

Angebote von Dynamergy sind 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum bindend.

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots oder durch Auftragsbestätigung zustande.

Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform (z. B. E‑Mail) erfolgen, soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung und umfasst – sofern vereinbart –: Vor‑Ort‑Termin, Statikprüfung, Ertragsprognose, Auslegung, Lieferung der Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher, Wallbox u. a.), Montage/Elektroinstallation, Netzanschluss/Netzbetreiber‑Anmeldung, Inbetriebnahme sowie Dokumentation (As‑Built‑Unterlagen, Prüf‑/Messprotokolle).

Dynamergy ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen; Dynamergy bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich.

4. Preise, Zahlungen, Abschläge (Tranchen), Eigentumsvorbehalt

Preise verstehen sich als Festpreise gemäß Angebot inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

Zahlungsplan (Tranchen): 50 % der Brutto‑Gesamtsumme bei Beauftragung (Rechnungsstellung unmittelbar nach Vertragsschluss); 30 % nach abgeschlossener DC‑Dachinstallation; 20 % nach Inbetriebnahme.

Zahlungsziel: jeweils 14 Kalendertage nach Rechnungseingang, kein Skonto.

Abschlagsrechnungen und Teilzahlungen sind vereinbart; § 632a BGB bleibt unberührt.

Eigentumsvorbehalt: Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Dynamergy. Ein verlängerter/erweiterter Eigentumsvorbehalt findet im Verbraucherverhältnis nicht statt.

5. Lieferzeit, Materialverfügbarkeit, Ersatzprodukte

Liefer‑/Montagetermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Selbstbelieferungsvorbehalt: Die Leistungspflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Fällt eine Selbstbelieferung aus, ist Dynamergy berechtigt, Leistungstermine anzupassen oder – wenn die Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird – vom Vertrag zurückzutreten; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Ersatzprodukte: Dynamergy darf gleichwertige oder höherwertige Komponenten (z. B. anderes Modul‑/WR‑/Speichermodell, Wallbox) einsetzen, sofern dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen (insb. hinsichtlich Leistung, Funktion, Garantie).

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde sorgt rechtzeitig für freien, sicheren Zugang zu Dach, Hausanschlussraum, Zählerschrank und sonstigen Räumen/Flächen sowie für geeignete Zuwegungen.

Der Kunde ist für die bauliche Eignung des Gebäudes verantwortlich (insb. Dachtragfähigkeit, Zustand der Dachhaut). Auf Wunsch kann Dynamergy eine vereinfachte Prüfung durchführen; diese ersetzt keinen vollständigen Standsicherheits‑/Statiknachweis.

Der Kunde stellt eine normgerechte Elektroinstallation/Zähleranlage sicher; erforderliche Modernisierungen/Anpassungen sind Mehrleistungen gegen gesonderte Vergütung.

Für EMS/Monitoring stellt der Kunde eine funktionierende Internetverbindung (LAN/WLAN) und erforderliche Zugangsdaten bereit.

Der Kunde beschafft erforderliche Genehmigungen/Zustimmungen (z. B. Eigentümer‑/WEG‑Zustimmung, Denkmalschutz, kommunale Vorgaben), sofern im Angebot nicht anders vereinbart.

Der Kunde übergibt erforderliche Unterlagen/Daten (Lageplan, Dachmaße, Zählernummer, Netzbetreiber‑Kundendaten, Infos zu Bestandsanlagen).

Folgen fehlender Mitwirkung: Fristen verlängern sich angemessen; Mehrkosten (z. B. vergebliche Anfahrt, Wartezeiten, Zusatztermine) sind vom Kunden zu tragen.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme zeigt Dynamergy die Abnahmereife an und führt mit dem Kunden eine förmliche Abnahme mit Protokoll durch. Nur wesentliche Mängel berechtigen zur Abnahmeverweigerung.

Abnahmefiktion: Erfolgt keine Abnahme und rügt der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung keine wesentlichen Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche; die Schlusszahlung (Tranche 3) wird fällig.

8. Gewährleistung (Mängelrechte)

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für werkvertragliche Leistungen an einem Bauwerk bzw. Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist in der Regel 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Im Übrigen 2 Jahre.

Kein Mangel sind insbesondere: (a) natürliche Degradation der PV‑Module innerhalb der herstellerspezifischen Kennwerte, (b) Verschattung/Verschmutzung (Laub, Schnee, Staub, Vogelkot), fehlende Reinigung/Wartung, (c) Internet-/IT‑Probleme beim Kunden (z. B. Router/WLAN), (d) optische Abweichungen/Erscheinungsunterschiede von PV‑Modulen (z. B. Farbnuancen, Reflexionseffekte, variierendes Erscheinungsbild bei bestimmter Sonneneinstrahlung/Blickwinkeln, herstellungsbedingte leichte Zell‑/Oberflächendifferenzen), sofern die elektrische Leistungsfähigkeit und Funktion nicht beeinträchtigt ist, (e) Schäden/Fehler durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Blitz), (f) unsachgemäße Bedienung oder Eingriffe Dritter bzw. vom Kunden beauftragter Dritter, (g) abweichende Erträge aufgrund Wetter, Standort, Nutzerverhalten.

Nacherfüllung: Dynamergy ist zunächst zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde hat Dynamergy Zugang und angemessene Frist zu gewähren. Ersatzprodukte dürfen gleichwertig/höherwertig sein.

Herstellergarantien bleiben unberührt (siehe Ziffer 9).

9. Herstellergarantien (Abgrenzung)

Herstellergarantien (z. B. Produkt‑/Leistungsgarantien der Modul‑, WR‑, Speicher‑ oder Wallbox‑Hersteller) sind freiwillige Leistungen des jeweiligen Herstellers und keine Garantien von Dynamergy.

Dynamergy haftet nicht dafür, dass Hersteller Garantiezusagen erfüllen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber Dynamergy bleiben unberührt.

10. Haftung

Dynamergy haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Dynamergy nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zur Höhe des Netto‑Auftragswertes.

Ausgeschlossen sind – soweit gesetzlich zulässig – mittelbare Schäden wie entgangener Gewinn, Nutzungs‑/Produktions‑/Ertragsausfall, Datenverlust, Schäden infolge unzureichender Internetverbindung, Verschattung/Verschmutzung/Degradation, höherer Gewalt, Eingriffen Dritter oder unsachgemäßer Bedienung.

11. Änderungen des Leistungsumfangs, Nachträge, externe Vorgaben

Mehr‑/Zusatzleistungen (z. B. Anpassung Zählerschrank, zusätzliche Sicherungen, längere Leitungswege, Kernbohrungen, statische Zusatzmaßnahmen, Fundament Wallbox) sind gesondert zu vergüten; hierfür erstellt Dynamergy einen Nachtrag.

Externe Vorgaben (Netzbetreiber/Behörden/Messkonzepte) erfüllt Dynamergy; Mehrkosten trägt der Kunde. Fristen verlängern sich entsprechend.

Dynamergy darf die technische Ausführung angemessen anpassen, sofern Gleichwertigkeit gewahrt bleibt.

12. Widerrufsrecht, sofortiger Arbeitsbeginn, Wertersatz

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht (siehe Widerrufsbelehrung).

Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass Dynamergy vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt. Widerruft der Kunde dennoch, hat er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten; ist die Leistung bereits vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht.

Dynamergy stellt dem Kunden die Widerrufsbelehrung und das Muster‑Widerrufsformular zur Verfügung.

13. Datenschutz

Es gilt die separate Datenschutzerklärung von Dynamergy.

14. Vertragssprache, Schlussbestimmungen

Vertragssprache ist Deutsch.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein/werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung.

Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Verträge.

15. Anwendbares Recht, Streitbeilegung, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates des Verbrauchers bleiben unberührt.

Hinweis auf die OS‑Plattform der EU: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Dynamergy ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Für Klagen gegen Dynamergy ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Dynamergy Gerichtsstand; gesetzliche Gerichtsstände des Verbrauchers bleiben unberührt.